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Hausordnung

Schule

Hausordnung

Das Zusammenleben vieler Menschen in einem Gebäude erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Respekt und die Bereitschaft zur Mitverantwortung.


Sicherheit

  • Es muss alles vermieden werden, was zur Gefährdung von Personen führen kann. Jegliche Form von Gewalt ist sofort zu unterbinden.
  • Das Ballspielen und Toben im Gebäude sowie das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist verboten.
  • Das Mitführen gefährlicher Gegenstände ist auf dem Schulgelände verboten.
  • Der Wirtschaftshof darf bis 14:00 Uhr nur von Lehrkräften mit dem Auto befahren werden, anschließend ist er für alle am Schulleben beteiligten Gruppen frei.


Umgang mit Schuleigentum

  • Alle sind verpflichtet, Schulgebäude, Mobiliar und Unterrichtsmittel schonend zu behandeln und sich umweltbewusst zu verhalten.
  • Beschädigungen von Schuleigentum müssen von den Verursachern bzw. deren Erziehungs-berechtigten bezahlt werden.


Mitarbeit von Schülern/innen

  • Schüler/innen, die für unsere Schule verantwortungsvolle Aufgaben übernommen haben (Leitung von Büchereien, Wartung der Computer, Beaufsichtigung von jüngeren Schülern/innen usw.), sind bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
  • Selbstständiges Arbeiten ohne Aufsicht
  • Klassen und Kurse, die eine Aufgabe zur selbstständigen Bearbeitung ohne Aufsicht erhalten haben, erledigen diese in der entsprechenden Stunde in ihren Klassenräumen. Oberstufenschüler/innen können hierfür auch die Aufenthalts- und Arbeitsräume nutzen.
  • Selbstständige Arbeit nach der Unterrichtszeit oder in der Mittagspause findet wegen der notwendigen Beaufsichtigung nur in den dafür vorgesehenen Räumen statt. Die Türen bleiben geöffnet, in den Räumen herrscht Ruhe.


Aufenthalt im Schulgebäude

  • In der Zeit von 7:00 bis 14:00 Uhr können sich Schüler/innen in der Cafeteria aufhalten. Das Betreten des übrigen Schulgebäudes ist vor dem ersten Klingeln untersagt.
  • Schüler/innen bis Klasse 10, die zwischen zwei Unterrichtsstunden eine Freistunde haben - z.B. wegen der 3. Fremdsprache - halten sich während dieser Stunde in der Cafeteria, im Lernraum oder im "gläsernen" Computerraum auf.
  • Schüler/innen ab Klassenstufe 9 können in den großen Pausen im Gebäude bleiben.
  • In den 10-Minuten-Pausen kann der Schulhof von allen genutzt werden.
  • Ein Klassenraum darf nur von allen verlassen werden, wenn er abgeschlossen wird - die Schüler/innen haben hierfür selbstständig zu sorgen.
  • Der Rosenhof ist Ruhezone.
  • Die Benutzung von Handys ist für Schüler/innen auf dem Schulgelände untersagt.


Rauchen / Alkohol

  • Rauchen und Alkoholkonsum sind auf dem Schulgelände verboten. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.


Verlassen des Schulgeländes

  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit oder in der Mittagspause ist nur den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe gestattet.



Diese Hausordnung wurde von Lehrkräften, Schüler/innen und Eltern gemeinsam erarbeitet und von der Schulkonferenz beschlossen


Lübeck, 10.11.2009



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